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Im Interesse der Klarheit sind die Verordnung (EG) Nr. 1261/2001 der Kommission vom 27. Juni 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates betreffend die Lieferverträge für Zuckerrüben und die Anwendung von Zu- und Abschlägen bei den Zuckerrübenpreisen , die Verordnung (EG) Nr. 1262/2001 der Kommission vom 27. Juni 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates betreffend den Ankauf und Verkauf von Zucker durch die Interventionsstellen und die Verordnung (EG) Nr. 314/2002 der Kommission vom 20. Februar 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Quotenregelung im Zuckersektor aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen.
Angesichts dieser Entwicklungen wird die Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker aufgehoben…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1261/2001, (EG) Nr. 1262/2001 und (EG) Nr. 314/2002 werden aufgehoben. Die Verordnungen (EG) Nr. 1261/2001 und (EG) Nr. 314/2002…
Die Gemeinsame Marktordnung für Zucker, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates festgelegt wurde, wird unter Berücksichtigung der dem Rat von der…
Im Zuckersektor sind die notwendigen Maßnahmen für den Übergang von der mit der Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 festgelegten Regelung auf die neue Regelung gemäß…
Daher sind die folgenden Verordnungen der Kommission aufzuheben und durch eine neue Verordnung zu ersetzen: a) (EG) Nr. 1227/2000 vom 31. Mai 2000 mit…
Ab dem 1. Oktober 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 die Verordnung (EG) Nr. 318/2006 ersetzen. Anstatt Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 318/2006, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.