Erwägungsgrund 1 32006R0952
Für die Anwendung der Quotenregelung im Zuckersektor ist eine genaue Definition der Begriffe Zuckererzeugung, Isoglucoseerzeugung und Inulinsiruperzeugung eines Unternehmens erforderlich. Die Möglichkeit, einen Teil der Erzeugung eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen zu übertragen, das den Zucker im Rahmen eines Werkvertrags hat herstellen lassen, muss auf wenige Einzelfälle beschränkt bleiben.