Erwägungsgrund 1 32006R0971
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) von 1994, das mit dem Beschluss 2006/333/EG des Rates genehmigt wurde, sieht unter anderem eine Aufstockung des Zollkontingents für Weichweizen vor.