Erwägungsgrund 3 32006R0971
Es muss klargestellt werden, dass die Anträge auf Ausfuhrlizenzen spätestens am Montag jeder Woche einzureichen sind; damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass Anträge auch früher eingereicht werden können.
Es muss klargestellt werden, dass die Anträge auf Ausfuhrlizenzen spätestens am Montag jeder Woche einzureichen sind; damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass Anträge auch früher eingereicht werden können.