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Im Rahmen der einzelnen Aalbewirtschaftungspläne sollten daher besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Menge der Aale von weniger als 12 cm Länge, die in den europäischen Gewässern ausgesetzt werden, sowie zur Übertragung von Aalen von weniger als 20 cm Länge zum Zwecke der Bestandsaufstockung ergriffen werden.
Ab 31. Juli 2013 sollten 60 % der jährlich gefangenen Aale von weniger als 12 cm Länge der Aufstockung vorbehalten sein. Die Entwicklung der Marktpreise für…
Erlaubt ein Mitgliedstaat die Befischung von Aalen von weniger als 12 cm Länge, entweder als Teil eines nach Artikel 2 ausgearbeiteten Aalbewirtschaftungsplans…
Aalbewirtschaftungspläne können unter anderem folgende Maßnahmen umfassen: — Reduzierung der kommerziellen Fangtätigkeit, — Einschränkung der Sportfischerei, —…
Die unterschiedlichen Bedingungen und Erfordernisse in der Gemeinschaft erfordern unterschiedliche spezifische Lösungen. Diese Unterschiede sollten bei der…
Die Kommission sollte anhand der von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben einen Bericht über das Ergebnis der Umsetzung der Aalbewirtschaftungspläne…
Ziel der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und der Richtlinie 2000/60/EG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.