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Bei dieser grenzübergreifenden Koordinierung innerhalb wie außerhalb der Gemeinschaft sollte der Ostsee und den europäischen Küstengewässern, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/60/EG fallen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Notwendigkeit dieser Koordinierung sollte jedoch Sofortmaßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausschließen.
Küstengewässer einschließlich ihres Meeresgrundes und Untergrundes sind ein wesentlicher Bestandteil der Meeresumwelt und sollten daher in den Anwendungsbereich…
Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters der Meeresumwelt sollten die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die koordinierte Entwicklung von…
Eine wirksame Hochwasservorsorge und Begrenzung von Hochwasserschäden erfordert über die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten hinaus die Zusammenarbeit…
Bei den in Absatz 1 genannten Analysen sind Aspekte im Hinblick auf Küstengewässer, Übergangsgewässer und Territorialgewässer zu berücksichtigen, die unter die…
In der Nähe von Einleitungen aus Punktquellen sind die Schadstoffkonzentrationen gewöhnlich höher als die Konzentrationen im umgebenden Wasser. Daher sollten…
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.