Erwägungsgrund 7 32007R1100
Können Einzugsgebiete, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats liegen, nicht als natürliche Lebensräume des Europäischen Aals ermittelt und abgegrenzt werden, so sollte dieser Mitgliedstaat von der Verpflichtung, einen Aalbewirtschaftungsplan auszuarbeiten, freigestellt werden können.