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Ab 31. Juli 2013 sollten 60 % der jährlich gefangenen Aale von weniger als 12 cm Länge der Aufstockung vorbehalten sein. Die Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge sollte jährlich überwacht werden. Bei einem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge, die für die Aufstockung in den von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Aaleinzugsgebieten verwendet werden, gegenüber dem Marktpreis für Aale von weniger als 12 cm Länge, die für andere Zwecke verwendet werden, sollte die Kommission befugt sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine vorübergehende Verringerung des Anteils der zur Aufstockung vorbehaltenen Aale von unter 12 cm Länge einschließen können.
Die Kommission erstattet dem Rat jährlich Bericht über die Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge. Zu diesem Zweck führen die…
Im Rahmen der einzelnen Aalbewirtschaftungspläne sollten daher besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Menge der Aale von weniger als 12 cm Länge, die in den…
Die Aalfischerei in Gemeinschaftsgewässern seeseitig der Grenzen der von den Mitgliedstaaten als natürliche Lebensräume des Aals ausgewiesenen Aaleinzugsgebiete…
der Fangmengen an Aal von weniger als 12 cm Länge und ihrer prozentualen Aufschlüsselung nach Verwendungszwecken.
Ein Mitgliedstaat, der der Kommission bis zum 31. Dezember 2008 einen Aalbewirtschaftungsplan zur Annahme vorgelegt hat, der von der Kommission nicht nach…
Bis spätestens 1. Juli 2009 — ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen für die Feststellung der Herkunft und für die Rückverfolgbarkeit aller…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.