Erwägungsgrund 4 32007R1146
In Artikel 2 Absatz 3 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 sind Beteiligungen für den Kauf auf dem Markt von Erzeugnissen vorgesehen, von denen vorübergehend keine Interventionsbestände zur Verfügung stehen. Da die derzeitigen Bestände der Interventionsstellen an Getreide, Magermilchpulver und Reis sehr niedrig sind und ihr Verkauf auf dem Markt bzw. ihre Verteilung im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 3149/92 bereits veranlasst wurde und da nicht geplant ist, diese Lebensmittel im Jahr 2007 anzukaufen, muss die Beteiligung festgelegt werden, damit die für das Programm 2008 benötigten Mengen an Getreide, Magermilchpulver und Reis auf dem Markt angekauft werden können.