Erwägungsgrund 3 32007R1151
In der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist eine Regelung für die Verwaltung von Zollkontingenten festgelegt. Die im Rahmen der vorliegenden Verordnung eröffneten Zollkontingente sollten von der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten entsprechend der genannten Regelung verwaltet werden.