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Einige Mitgliedstaaten gewähren Zuckerquoten an Unternehmen, die auf die Herstellung von Zucker durch Extraktion aus Melasse spezialisiert sind. Es handelt sich wie im Fall der Isoglukose um eine regelmäßige Erzeugung während des gesamten Wirtschaftsjahrs. Die für das Wirtschaftsjahr 2006/07 gewährte Menge entspricht jedoch gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 der für das Jahr 2005/06 gewährten Menge. Um gleiche Voraussetzungen wie für die Erzeuger von Isoglukose zu schaffen, sollte diesen Unternehmen daher ebenfalls eine Übergangsquote gewährt werden, die der Länge des Wirtschaftsjahrs 2006/07 Rechnung trägt.
Für das Wirtschaftsjahr 2006/07 teilen die Mitgliedstaaten jedem Unternehmen, das gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 für das genannte…
Angesichts der Länge des Wirtschaftsjahrs 2006/07 sieht Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission eine Übergangsquote für Isoglukose…
Folgender Absatz 3a wird eingefügt: „(3a) Für das Wirtschaftsjahr 2006/07 teilen die Mitgliedstaaten jedem Unternehmen, das gemäß Artikel 7 Absatz 2 der…
Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 318/2006 können zusätzliche Zuckerquoten zugeteilt werden. Für derartige Zuteilungen, mit denen der Übergang von der…
Um die unter Anrechnung auf das Wirtschaftsjahr 2005/06 außerhalb der Quoten erzeugten Zuckermengen besser verwalten zu können, ist den Unternehmen die…
„(1) Bei jedem Unternehmen gilt der Teil der Zucker-, Isoglucose- oder Inulinsiruperzeugung des Wirtschaftsjahrs 2006/07, der im Rahmen der Quoten gemäß Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.