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Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 sieht vor, dass die Kommission in Anhang III ein Verzeichnis der Gemeinschaftsbehörden führt.
„Gemeinschaftsbehörde“ eine von einem Mitgliedstaat benannte zuständige Behörde, die in Anhang III aufgeführt ist,
Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 enthält die Namen bestimmter juristischer Personen, Einrichtungen und Organisationen, die mit der Verordnung (EG)…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 3922/91 nimmt die Kommission die aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts erforderlichen Änderungen der in Anhang…
Die Mitgliedstaaten benennen die zuständigen Behörden im Sinne dieser Verordnung und weisen sie auf den oder über die in Anhang III aufgeführten Websites aus.
Die Kommission wird ermächtigt, Anhang III anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern.
Die Kommission erstellt auf Vorschlag der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats nach dem in Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.