Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bulgarien hat eine Gemeinschaftsbehörde benannt und die Kommission davon unterrichtet. Nach Ansicht der Kommission wurde ausreichend belegt, dass diese Behörde die in den Kapiteln II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vorgesehenen Aufgaben verlässlich, fristgerecht, effektiv und angemessen erfüllen kann.
Die Mitgliedstaaten, die eine Gemeinschaftsbehörde benennen, teilen der Kommission dies mit und belegen, dass die von ihnen benannten Gemeinschaftsbehörden die…
Deutschland hat zwei Behörden als Gemeinschaftsbehörden benannt und die Kommission hiervon unterrichtet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass ausreichende…
Sowohl Bulgarien als auch Rumänien haben jeweils durch förmliche Mitteilung an das Generalsekretariat der Kommission vom 28. Januar 2008 und 17. Juli 2007 ihre…
Da diese Organisationen mit Aufgaben betraut werden können, die dazu bestimmt sind, die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von allgemeinem Interesse,…
Wichtig ist, dass der Beirat gemäß Artikel 27 Absatz 4 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 eine enge Zusammenarbeit zwischen der Behörde und den…
Werden Behörden gemäß Absatz 2 benannt, so stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Bediensteten dieser Behörden über angemessene Kenntnisse verfügen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.