Erwägungsgrund 19 32018R1726
Der Auftrag der Agentur im Forschungsbereich sollte ausgeweitet werden, um ihre Fähigkeit zur vorausschauenden Anregung wichtiger und notwendiger technischer Veränderungen an den Systemen zu verbessern. Die Agentur sollte für das Betriebsmanagement der Systeme relevante Forschungstätigkeiten nicht nur überwachen können sondern auch einen Beitrag zur Durchführung von einschlägigen Teilen des Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation leisten können, sofern die Kommission der Agentur die entsprechenden Befugnisse überträgt. Sie sollte ihre Beobachtungen mindestens einmal jährlich dem Europäischen Parlament, dem Rat und, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, dem Europäischen Datenschutzbeauftragten übermitteln.