Erwägungsgrund 9 32007D0768BESCHLUSS DES RATES vom 19. November 2007 über die Annahme — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens (2007/768/EG)
Das Protokoll sollte im Namen der Gemeinschaft angenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32007D0037BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über den Handel mit Textilwaren (2007/37/EG)
Das vorgeschlagene Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32006D1012BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2006/1012/EG)
Das vorgeschlagene Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Art. 7 Abs. 1 31995D0319Der Vorsitz des Ausschusses wird von einem Vertreter der Kommission wahrgenommen.
Art. 3 Abs. 2 32006D0644BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2006 zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe „Mehrsprachigkeit“ (2006/644/EG)
Der Vorsitz der Gruppe kann die Kommission darauf hinweisen, dass es zweckmäßig ist, die Gruppe zu einer bestimmten Frage anzuhören.