Erwägungsgrund 5 32007R1244
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 kann die zuständige Behörde beschließen, dass Mastschweine, die seit dem Absetzen in integrierten Produktionssystemen in kontrollierter Haltung gehalten werden, lediglich einer Besichtigung zu unterziehen sind. Es sollten genauere Bestimmungen darüber festgelegt werden, unter welchen Bedingungen solche eingeschränkten, jedoch risikobasierten Fleischuntersuchungsverfahren zugelassen werden sollten.