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Gleichzeitig wurden der Kommission ergänzende Angaben über die vorgeschlagenen Regularisierungen einer bedeutenden Zahl von Schiffen übermittelt, die vor dem 31. Dezember 2006 Fangtätigkeiten durchgeführt haben und in den Regionen in äußerster Randlage weiterhin aktiv sind, ohne im Flottenregister der Gemeinschaft registriert zu sein. Solche Regularisierungen gelten als Ausdehnungen der Entwicklungspläne.
Im Falle bestimmter Flottensegmente der französischen Gebiete in äußerster Randlage hatte die Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 den Zweck, eine bedeutende Zahl von…
Um die nachhaltige Entwicklung des Fischereisektors in den Gebieten in äußerster Randlage zu fördern, empfiehlt es sich daher, die Notwendigkeit der…
Eine neuere und umfassendere Bestandsaufnahme der in den abgelegensten französischen Gebieten in äußerster Randlage von Guayana und Martinique tätigen…
Spätestens am 31. Dezember 2006 erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission Bericht über die Umsetzung ihrer Fangpläne. Diese Berichte enthalten die Anzahl der…
Die Entwicklungspläne tragen zur nachhaltigen Entwicklung des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage bei. In diesem Rahmen sind die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1274/2007 der Kommission wurden die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 festgelegten Referenzgrößen für die in den Gebieten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.