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Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 müssen die Mitgliedstaaten elektronische Datenbanken einrichten und Validierungssysteme erarbeiten, die insbesondere Gegenkontrollen und Überprüfungen von Daten enthalten.
Die Mitgliedstaaten richten eine elektronische Datenbank zum Zwecke der Validierung der nach dieser Verordnung aufgezeichneten Daten ein. Die Validierung der…
Für die Zwecke des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 sammeln die Mitgliedstaaten in einer elektronischen Datenbank Informationen über die…
Die nationalen elektronischen Datenbanken gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 werden mit einem nationalen elektronischen Netz verbunden, so dass…
Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, angemessene Vorkehrungen für geeignete elektronische Systeme zu treffen, um eine zeitnahe und…
nach Artikel 78 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 eine elektronische Datenbank zur Speicherung der Inspektions- und Überwachungsberichte der Behörden des Bundes…
Im Rahmen ihrer Verwaltungs- und Kontrollverpflichtungen müssen die Mitgliedstaaten Unregelmäßigkeiten melden und begleiten. Die Durchführungsbestimmungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.