Erwägungsgrund 2 32007R1355
Die bilateralen Verfahren zur Anpassung der in den Anhängen 1 und 2 des Abkommens aufgeführten Zugeständnisse werden gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Damit bis zum Inkrafttreten dieser Anpassung eine Kontingentnutzung möglich ist, ist es angezeigt, diese Zollkontingente autonom und auf Übergangsbasis vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 zu eröffnen. Dadurch bleibt den Parteien hinreichend Zeit für den Abschluss der bilateralen Verfahren und den Erlass von Durchführungsmaßnahmen.