Erwägungsgrund 8 32007R1404
Im Einklang mit der auf der Tagung des Rates vom 11./12. Juni 2007 abgegebenen Absichtserklärung der Kommission sollte den Bemühungen der Mitgliedstaaten, die ihre Flottenkapazität in der Ostsee in den letzten Jahren angepasst haben, Rechnung getragen werden, ohne das Gesamtziel der in der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 vorgesehenen Aufwandsregelung in Frage zu stellen.