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Am 19. April 2007 teilte Deutschland der Kommission nach Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 mit, dass es für Schiffe unter seiner Flagge ein Fangverbot für Hering im ICES-Gebiet III d in den Ostsee-Untergebieten 25-27, 28.2, 29 und 32 mit Wirkung vom 20. April 2007 erlassen werde.
Am 16. Mai 2007 erließ die Kommission nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 und Artikel 26 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 die…
Aus den Angaben, die die deutschen Behörden der Kommission übermittelt haben, geht hervor, dass im Rahmen der deutschen Quote für die Ostsee-Untergebiete 25—27,…
Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1434/98 über das Verbot, unter bestimmten Bedingungen Heringsfänge an Bord zu behalten, gilt nicht für Hering, der in…
Laut der Verordnung (EG) Nr. 804/2007 der Kommission galt die Fangquote für Dorsch in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer), die Polen für das Jahr 2007…
Mit einer Fanglizenz nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen…
Sind die Fangmöglichkeiten eines Mitgliedstaats bei Hering in den Untergebieten II (EG-Gewässer), III, IV und in Subdivision VIId ausgeschöpft, so ist es…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.