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Mit der Verordnung (EU) 2017/1970 des Rates wurden u. a. die Fangmöglichkeiten für Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31 (im Folgenden „Heringsbestand im Bottnischen Meerbusen“) nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt.
Nach dieser Änderung der Verordnung (EU) 2016/1139 sollten die Fangmöglichkeiten für den Heringsbestand im Bottnischen Meerbusen erhöht werden.
Die Verordnung (EU) 2016/1139 wurde unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Informationen des ICES mit der Verordnung (EU) 2018/976 des…
Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: a) Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31; b) Hering in Unionsgewässern der ICES-Unterdivisionen 25-27, 28.2,…
Nach dem neuesten wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) liegt der Heringsbestand der ICES-Division IIIa innerhalb…
Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: a) Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31; b) Hering in Unionsgewässern der ICES-Unterdivisionen 25-27, 28.2,…
Dieser Artikel gilt für die folgenden Bestände: a) Hering in den ICES-Unterdivisionen 30-31; b) Hering in Unionsgewässern der ICES-Unterdivisionen 25-27, 28.2,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.