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Das Fangverbot für Dorsch in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 gemäß der Verordnung (EU) 2016/1903 wird am 1. Februar 2017 wirksam. Damit diese Verordnung in vollem Umfang wirksam werden kann, sollte sie ab dem genannten Tag gelten und am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten —
Mit der Verordnung (EU) 2016/1903 des Rates wurden die Fangmöglichkeiten für Dorsch in den ICES-Unterdivisionen 22 bis 24 (im Folgenden „westlicher Bestand von…
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, müssen diese Fischereien am 1. Januar 2012…
Da die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/72, die Fangverbote für gefährdete Arten oder in Schonzeiten betreffen, ohne Unterbrechung gelten sollten, ist es…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden und den Lebensunterhalt der Fischer in der Union zu sichern, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.