Erwägungsgrund 1 32007R0147
Der Rat hat für 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 Verordnungen zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen erlassen.