Erwägungsgrund 6 32007R0147
Da die Überfischung über einen Zeitraum von mehreren Jahren stattgefunden hat, die wirtschaftliche und soziale Lage der Fischereisektoren der jeweiligen Mitgliedstaaten zu berücksichtigen ist und die negativen Auswirkungen auf diese Sektoren so viel wie möglich zu beschränken sind, sind die Abzüge für die zu viel gefischten Mengen auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zu verteilen.