Erwägungsgrund 9 32007R0147
Das Verfahren zum Abzug der Fangmengen wird mit wissenschaftlichen Gutachten im Einklang stehen, weil die zulässigen Gesamtfangmengen für Makrele und Hering in den kommenden Jahren auf wissenschaftlichen Gutachten basieren werden, in denen die aufgrund der Quotenreduzierung angepassten Fangmengen Berücksichtigung finden.