Erwägungsgrund 2 32007R1490
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über einen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen bietet einen internationalen Rechtsrahmen für Linienkonferenzen, insbesondere durch Vorschriften, die den Zugang der in den Hoheitsgebieten der Vertragsstaaten des Übereinkommens niedergelassenen Reedereien zu Verkehrsanteilen regeln, was dem gegenseitigen Außenhandel dient.