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Der Titel des Anhangs IIB der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 sollte berichtigt werden, um die Übereinstimmung mit dem Geltungsbereich jenes Anhangs zu gewährleisten.
Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 ist daher entsprechend zu ändern.
Anhang VII Teil II der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist daher entsprechend zu ändern.
Der Anhang IB der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 wird entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Die Anhänge IA, IB, IIA, IIB, IIC und III der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 werden entsprechend dem Anhang II dieser Verordnung geändert.
Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 43/2009 sollte daher entsprechend geändert werden —
Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 ist daher entsprechend zu ändern.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.