Erwägungsgrund 4 32007R1547
Kap Verde sollte daher die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzen bis Ende 2010 weiterhin in Anspruch nehmen können.
Kap Verde sollte daher die im Rahmen der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gewährten Präferenzen bis Ende 2010 weiterhin in Anspruch nehmen können.