Erwägungsgrund 8 32007R1563
Es ist klarzustellen, welchen Ursprungsnachweis die Marktteilnehmer vorlegen müssen, um die Zollkontingente nach dem Windhundverfahren in Anspruch nehmen zu können.
Es ist klarzustellen, welchen Ursprungsnachweis die Marktteilnehmer vorlegen müssen, um die Zollkontingente nach dem Windhundverfahren in Anspruch nehmen zu können.