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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Kennnummer des Zusatzstoffes Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff (Handelsbezeichnung) Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % Kategorie der zootechnischen Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verbesserung der Leistungsparameter: Gewichtszunahme oder Futter/Zunahme) 4d800 ADDCON Aktiengesellschaft Kaliumdiformiat (Formi LHS) Zusammensetzung des Zusatzstoffs: Kaliumdiformiat : min. 98 % Silicat: max. 1,5 % Wasser: max. 0,5 % Wirkstoff: Kaliumdiformat, fest, CAS Nr. 20642-05-1 Analysemethode : Ionenchromatographie mit Leitfähigkeitsdetektor Ferkel (entwöhnt) 6 000 18 000 Verwendung bis ca. 35 kg. Die Mischung verschiedener Kaliumdiformiatquellen darf den im Alleinfuttermittel zulässigen Höchstwert von 12 000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigen. Der Zusatzstoff ist dem Alleinfuttermittel als Vormischung beizufügen. Dieses Produkt kann schwere Schäden der Augen verursachen. Es sind Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter anzuwenden. 21.3.2017 Mastschweine 6 000 12 000 Die Mischung verschiedener Kaliumdiformiatquellen darf den im Alleinfuttermittel zulässigen Höchstwert von 12 000 mg/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigen. Der Zusatzstoff ist dem Alleinfuttermittel als Vormischung beizufügen. Dieses Produkt kann schwere Schäden der Augen verursachen. Es sind Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter anzuwenden. 21.3.2017
(1) Die Erläuterung der Analysemethoden ist unter folgender Internet-Adresse des Gemeinschaftlichen Referenzlabors zu finden: www.irmm.jrc.be/html/crlfaa/
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