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Die Etikettierung von Rinderhackfleisch, das mit Fleisch von anderen Tierarten vermischt ist, hat zahlreiche Fragen aufgeworfen. Anhang I Teil I Titel I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif enthält genaue Vorschriften für die Einreihung von Erzeugnissen, die aus derartigen Mischungen bestehen. Die erforderliche Klarstellung kann somit durch eine Bezugnahme auf diese Nomenklatur anhand der KN-Codes gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 erreicht werden.
Die in Rede stehenden Erzeugnisse sollten auf Grundlage der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2006 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur…
Die betreffenden Erzeugnisse sollten auf der Grundlage der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und…
Die betreffenden Erzeugnisse sollten auf Grundlage der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2008 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur…
In der Kombinierten Nomenklatur für 2009 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.