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Nach einer Neustrukturierung der KN-Position 8528 fallen die betroffenen Monitore nun unter die KN-Codes 8528 59 10 bzw. 8528 59 40 . Daher sollten sich die in dieser Verordnung gewährten Zollaussetzungen auf die vorstehend genannten KN-Codes beziehen.
In der Kombinierten Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 sind Monitore unter die KN-Codes 8528 51 00 , 8528 59 10 und 8528 59 90…
In der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 , enthalten ist, sind die KN-Codes für Monitore die Positionen 8471 und 8528 .
Die autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Monitore mit LCD-Technologie und einer Bildschirmdiagonale von 48,5 cm oder weniger sowie einem…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 179/2009 des Rates vom 5. März 2009 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und…
Die Einreihung von Monitoren unter eine andere Position als den KN-Code 8528 , ist von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig. Die Annäherung der…
Infolge der Änderungen der Nomenklatur als Anhang des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Warenbezeichnung und Kodierung gemäß der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.