Erwägungsgrund 1 32007R0309
Der Rat hat am 27. März 2003 die Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds angenommen, die den Rechtsrahmen für die finanzielle Verwaltung des 9. Europäischen Entwicklungsfonds („EEF“) bildet.
Der Rat hat am 27. März 2003 die Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds angenommen, die den Rechtsrahmen für die finanzielle Verwaltung des 9. Europäischen Entwicklungsfonds („EEF“) bildet.