Erwägungsgrund 5 32007R0309
Diesen Änderungen und den in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Änderungen sollte Rechnung getragen werden, um die Durchführung des 9. EEF zu erleichtern.