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In Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Mitgliedstaaten bei Ausgaben im Bereich Kontrolle und Durchsetzung der Fischereivorschriften genau darüber informiert sein, welche Kriterien sie mit Blick auf eine Finanzhilfe der Gemeinschaft erfüllen müssen.
die Durchführung und Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden;
In Anbetracht des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Vorschriften und Verfahren festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten zu…
Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, damit die Mittel des EEF nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und zum Schutz des überragenden Interesses an der Erhaltung der Fischereiressourcen sollte die…
Es ist notwendig, die Grundsätze und bestimmte Verfahren des Fischereimanagements auf Gemeinschaftsebene festzulegen, damit die Mitgliedstaaten die…
Es ist erwiesen, dass die Mittel der Mitgliedstaaten nach wie vor nicht ausreichen, um den Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.