Verordnung (EG) Nr. 391/2007 der Kommission vom 11. April 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 861/2006 des Rates in Bezug auf die Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik entstehen
In Artikel 8 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 sind die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Kontrolle und Durchsetzung der Fischereivorschriften aufgelistet, die für Finanzhilfen der Gemeinschaft in Frage kommen.
Erwägungsgrund 5 32007R0391Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen