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Angesichts des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Mitgliedstaaten bei Ausgaben im Bereich Kontrolle und Durchsetzung der Fischereivorschriften genau darüber informiert sein, welche Vorschriften mit Blick auf eine Finanzhilfe der EU zu beachten sind.
Nach dem Verfahren gemäß Artikel 103 wird die Zahlung von Beiträgen aus dem Europäischen Fischereifonds gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 und von…
die Durchführung und Anwendung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden;
Angesichts des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Mitgliedstaaten bei Ausgaben im Bereich Kontrolle und Durchsetzung der…
In Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Mitgliedstaaten bei Ausgaben im Bereich Kontrolle und Durchsetzung der…
In Anbetracht des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung müssen die Vorschriften und Verfahren festgelegt werden, die die Mitgliedstaaten zu…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und zum Schutz des überragenden Interesses an der Erhaltung der Fischereiressourcen sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.