Art. 5 Abs. 1 32007R0458Modul Nettosozialschutzleistungen
Im Hinblick auf die Einführung eines Moduls Nettosozialschutzleistungen wird bis zum Ende des Jahres 2008 in allen Mitgliedstaaten eine Pilot-Datenerhebung für…
Art. 7 Abs. 4 32018R1091Die Module werden aus Teilstichproben der Landwirtschaftlichen Betriebe erhoben, für die Kerndaten erhoben werden. Die Module spiegeln die Situation im…
Art. 3 Abs. 2 32007R0458Anwendungsbereich des Systems
Das ESSOSS-Kernsystem wird um Module zur Abdeckung zusätzlicher statistischer Informationen über Rentenempfänger und Nettosozialschutzleistungen erweitert.
Erwägungsgrund 5 32011R0263VERORDNUNG (EU) Nr. 263/2011 DER KOMMISSION vom 17. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 sollten die Durchführungsmaßnahmen, die das erste Jahr, für das umfassende Daten erhoben werden,…
Erwägungsgrund 2 32011R0263VERORDNUNG (EU) Nr. 263/2011 DER KOMMISSION vom 17. März 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) in Bezug auf den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für das ESSOSS-Modul Nettosozialschutzleistungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 wurde im Hinblick auf die Einführung eines Moduls Nettosozialschutzleistungen in allen Mitgliedstaaten…