Erwägungsgrund 7 32018R1091
Nach der im November 2015 durch den Ausschuss für das Europäische Statistische System (ESS-AUSSCHUSS) erarbeiteten Agrarstatistikstrategie für 2020 und darüber hinaus ist die Annahme von zwei Rahmenverordnungen vorgesehen, mit denen alle Aspekte der Agrarstatistik, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, abgedeckt werden sollen. Die vorliegende Verordnung ist eine dieser Rahmenverordnungen.