Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Hinblick auf die Einführung eines Moduls Nettosozialschutzleistungen wird bis zum Ende des Jahres 2008 in allen Mitgliedstaaten eine Pilot-Datenerhebung für das Jahr 2005 durchgeführt. Die zu behandelnden Themen und die Vorlage von Daten sind in Anhang III festgelegt.
Auf der Grundlage einer Zusammenfassung dieser nationalen Pilot-Datenerhebung und unter der Voraussetzung, dass das Ergebnis einer sehr großen Mehrheit dieser Pilotstudien positiv ist, werden die Maßnahmen für den Beginn einer umfassenden Datenerhebung für dieses Modul nach dem in Artikel 8 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen. Diese umfassende Datenerhebung beginnt frühestens im Jahr 2010.
Nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 sollten die Durchführungsmaßnahmen, die das erste Jahr, für das umfassende Daten erhoben werden,…
Aus einer Zusammenfassung der nationalen Pilot-Datenerhebung geht hervor, dass das Ergebnis einer sehr großen Mehrheit der Pilotstudien positiv war, sodass die…
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 sollten Durchführungsmaßnahmen erlassen werden, die sich auf die Formate für die Datenübermittlung,…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, das erste Jahr, für das umfassende Daten über Nettosozialschutzleistungen erhoben werden sollen,…
Die für das Modul Nettosozialschutzleistungen geltenden Kriterien für die Verbreitung der Daten sind in Anhang III festgelegt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.