Erwägungsgrund 6 32007R0458
Die Kommission (Eurostat) holt bereits auf freiwilliger Basis jährliche Sozialschutzdaten aus den Mitgliedstaaten ein. Diese Praxis hat sich in den Mitgliedstaaten etabliert und stützt sich auf gemeinsame methodische Grundsätze, die die Vergleichbarkeit der Daten sicherstellen sollen.