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Für die Zwecke von Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe g Ziffer v der Grundverordnung enthält das operationelle Programm mindestens Folgendes: a) Inhalt der vom Mitgliedstaat oder der Verwaltungsbehörde zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen, die sich an potenzielle und tatsächliche Begünstigte richten, und dafür veranschlagte Mittel; b) Inhalt der vom Mitgliedstaat oder der Verwaltungsbehörde zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und dafür veranschlagte Mittel; c) für die Durchführung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen verantwortliche Verwaltungsstellen oder Einrichtungen; d) Art und Weise, in der die Informations- und Publizitätsmaßnahmen in Bezug auf Öffentlichkeitswirkung und Bekanntheitsgrad der operationellen Programme und der Rolle der Gemeinschaft bewertet werden.
Absatz 1 Buchstaben c und d dieses Artikel sind nicht auf die in Artikel 2 genannten operationellen Programme anwendbar.
Die jährlichen Durchführungsberichte und der abschließende Durchführungsbericht eines jeden operationellen Programms nach Artikel 67 der Grundverordnung enthalten: a) die durchgeführten Informations- und Publizitätsmaßnahmen; b) die Vorkehrungen für die in Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe d der vorliegenden Verordnung genannten Informations- und Publizitätsmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der elektronischen Adresse, unter der solche Daten zu finden sind. Der jährliche Durchführungsbericht für 2010 und der abschließende Durchführungsbericht nach Artikel 67 der Grundverordnung enthalten eine Bewertung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen in Bezug auf die Öffentlichkeitswirkung und den Bekanntheitsgrad des operationellen Programms und der in Absatz 1 Buchstabe d des vorliegenden Artikels geregelten Rolle der Gemeinschaft.
zumindest einer größeren Informationsmaßnahme pro Jahr, um auf die Finanzierungsmöglichkeiten und die verfolgten Strategien aufmerksam zu machen und/oder um die…
Die Kommission führt Maßnahmen zur Information und Kommunikation über das Programm, die gemäß dem Programm ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse…
Die Kommission führt Maßnahmen zur Information und Kommunikation über das Programm, die gemäß dem Programm ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse…
Die Kommission führt Maßnahmen zur Information und Kommunikation über das Programm, die gemäß dem Programm ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse…
Die jährlichen Durchführungsberichte und der abschließende Durchführungsbericht eines jeden operationellen Programms nach Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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