Erwägungsgrund 48 32023R0588
Die ordnungsgemäße öffentliche Lenkung des Programms erfordert eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten und Aufgaben unter den verschiedenen beteiligten Akteuren, um unnötige Überschneidungen zu vermeiden und Kostenüberschreitungen und Verzögerungen zu reduzieren. Alle an der Lenkung beteiligten Akteure sollten innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs und im Einklang mit ihren Zuständigkeiten die Verwirklichung der Ziele des Programms unterstützen.