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Es empfiehlt sich, die Bestimmungen über die Dokumentation, Buchführung sowie Häufigkeit und Modalitäten der Kontrollen festzulegen. In diesem Zusammenhang ist vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten die Kontrollkosten ganz oder teilweise den Vertragsnehmern übertragen können.
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass die Kontrollkosten ganz oder teilweise zu Lasten des Vertragsnehmers gehen.
Es ist angezeigt, die Bedingungen, die Verfahren und die Häufigkeit der Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten nach den…
Um die Überwachung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sind die Form und erforderlichenfalls der Inhalt der Bescheinigung und des…
Um den Unternehmen Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Rechnungsstellungspflichten zu geben, sollte klar der Mitgliedstaat festgelegt werden, dessen…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die einzelnen Handelsteilnehmern auferlegten Kontrollen koordiniert und die Kontrollen gemäß den Artikeln 5, 8 und 9 und…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass bei entsprechenden Hinweisen an die zuständigen Behörden in einem bestimmten Fall die Angemessenheit der zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.