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Der Inhalt des Lagervertrags und die wesentlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Kennzeichnung und Kontrolle des gelagerten Käses müssen festgelegt werden. Außerdem sollten die Beihilfebeträge unter Berücksichtigung der Lagerkosten und des einzuhaltenden Gleichgewichts zwischen Käse, für den diese Beihilfe gewährt wird, und anderen auf dem Markt befindlichen Käsesorten festgesetzt werden. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel sollte der Gesamtbeihilfebetrag nicht geändert werden.
Die Gewährung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel. Sofern die Summe der Gesamtbeihilfebeträge der…
Es empfiehlt sich, die beihilfefähigen Käsesorten festzulegen und die Höchstmengen, für die die Beihilfe gewährt werden kann, sowie die Laufzeit der Verträge…
Bei einer vertraglichen Lagerdauer von weniger als 60 Tagen wird keine Beihilfe gewährt. Der Beihilfehöchstbetrag darf den einer vertraglichen Lagerdauer von…
Mit dieser Verordnung werden die Durchführungsbestimmungen für die Gewährung einer gemeinschaftlichen Beihilfe für die private Lagerhaltung bestimmter…
„Lagerhaltungsjahr“: Zeitraum, in dem der Käse unter die Beihilferegelung für die private Lagerhaltung fallen kann, gemäß den für jede Käsesorte im Anhang…
Zeigt sich nach den ersten 60 Tagen der vertraglichen Lagerung eine stärkere Abnahme der Qualität des Käses als bei normaler Konservierung, können die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.