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Der Rat nahm am 24. November 2004 Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit des außenpolitischen Handelns der EU an, u. a. hinsichtlich der weiteren Stärkung der Komplementarität und Koordinierung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten. Am 24. Mai 2005 verpflichtete sich der Rat zu einer rechtzeitigen Umsetzung und Überwachung der Pariser Erklärung zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und zu den von der EU auf dem hochrangigen Forum vom 28. Februar bis 2. März 2005 in Paris eingegangenen spezifischen Verpflichtungen. Der Rat nahm am 11. April 2006 Schlussfolgerungen zu dem Gemeinsamen Rahmen für Länderstrategiepapiere an und sorgte so dafür, dass eine gemeinsame Mehrjahresprogrammierung der EU und anderer beteiligter Geber erfolgen kann. Er nahm am 16. Oktober 2006 Schlussfolgerungen über die Bedeutung der Komplementarität und der Arbeitsteilung als zentrale Faktoren für die Wirksamkeit der Hilfe an.
Der Rat, die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und die Kommission nahmen am 22. Dezember 2005 eine…
Gemäß dem auf der Frühjahrstagung 2005 des Europäischen Rates gebilligten Bericht des Rates (Wirtschaft und Finanzen) vom 20. März 2005 bekräftigen die…
Am 20. März 2005 hat der Rat einen Bericht mit dem Titel „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ angenommen, der darauf abzielt, die…
In seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2004 ist der Europäische Rat übereingekommen, dass die Europäische Union die Fortschritte bei den politischen Reformen…
Außerdem ist es erforderlich, eine höhere Komplementarität mit den Maßnahmen zu erzielen, die auf dem Gebiet der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im…
In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon, 23./24. März 2000) wurde die Bedeutung des Sozialschutzes bei der weiteren Entwicklung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.