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Im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen im Hinblick auf die Entwicklungspartnerschaft von Busan, die 2016 auf der hochrangigen Tagung in Nairobi erneut bestätigt und im Konsens bekräftigt wurden, sollte die Union im Rahmen ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe bei allen Hilfemodalitäten neben den Grundsätzen der Angleichung und Harmonisierung die Grundsätze der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zur Anwendung bringen, nämlich Eigenverantwortung der Entwicklungsländer für die Entwicklungsprioritäten, Ergebnisorientierung, inklusive Entwicklungspartnerschaften, Transparenz und gegenseitige Rechenschaftspflicht. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die nationalen Entwicklungsstrategien breit angelegte Konsultationsprozesse im Einklang mit den Grundprinzipien der Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit beinhalten, insbesondere wenn diese als Grundlage für die Programmplanung dienen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Union und den Mitgliedstaaten einerseits und den Partnerländern andererseits stützt sich bei allen Durchführungsmodalitäten auf…
Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik vom 22. Dezember 2005 und die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012„Für eine EU-Entwicklungspolitik…
Die Union fördert eine wirksame Zusammenarbeit mit den Partnerländern und -regionen auf der Grundlage international bewährter Verfahren. Sie richtet nach…
Im Einklang mit dem Konsens sollten die Union und ihre Mitgliedstaaten die gemeinsame Programmplanung ausbauen, um durch die Bündelung ihrer Ressourcen und…
Um im Rahmen der Zusammenarbeit die Eigenverantwortung der Partnerländer für ihre Entwicklungsprozesse und die Nachhaltigkeit der Außenhilfe zu stärken, sollte…
Die Durchführung des Instruments sollte auch am Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik vom 8. Juni 2017 (im Folgenden „Konsens“) ausgerichtet sein,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.