Erwägungsgrund 2 32007R0631
Am 20. Februar 2007 nahm der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1744 (2007) (nachstehend „Resolution 1744 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen“ genannt) an, in der unter anderem Ausnahmeregelungen zu diesen restriktiven Maßnahmen vorgesehen sind, die die Lieferung von Waffen und militärischem Gerät sowie die Bereitstellung von technischer und finanzieller Hilfe gestatten, die ausschließlich zur Unterstützung der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) gemäß Ziffer 4 der Resolution 1744 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder zur Nutzung durch diese bestimmt sind, und die Lieferung von Waffen und militärischem Gerät sowie die direkte oder indirekte Bereitstellung von technischer Beratung gestatten, die ausschließlich als Beitrag zum Aufbau der Institutionen des Sicherheitssektors in Somalia bestimmt sind, und zwar im Einklang mit dem in der Übergangs-Bundescharta Somalias vorgesehenen politischen Prozess gemäß den Ziffern 1, 2 und 3 der Resolution 1744 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.