Erwägungsgrund 3 32007R0631
Mit dem Gemeinsamen Standpunkt 2007/391/GASP wurde der Gemeinsame Standpunkt 2002/960/GASP geändert, um die restriktiven Maßnahmen entsprechend den Ausnahmeregelungen in der Resolution 1744 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen anzupassen. Die Verordnung (EG) Nr. 147/2003 sollte entsprechend geändert werden —